CHRISTIANE VON DER TANN

 

RECHTSANWÄLTIN & FACHANWÄLTIN FÜR MEDIZINRECHT

Das Krankenhaus ist ein komplexer medizinischer Betrieb mit zahlreichen rechtlichen Fragestellungen. Ich berate und vertrete Sie unter anderem in folgenden Bereichen:

• Chefarztverträge

• Belegarztverträge

• Ärztliches Haftungsrecht

• Bedarfsplanung

• Recht der Krankenhausfinanzierung

• Abrechnungsfragen

• Gründung medizinischer Versorgungszentren